Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lamm IT-Dienstleistung, Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 02/2003)
Angebote und Vertragsabschluß Die Angebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen. Eine Bestellung des Käufers ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
Lieferzeiten Wir sind um schnellstmöglichste Lieferung und um Einhaltung der von uns genannten Lieferfristen und Termine stets bemüht. Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Sie beginnt, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Voraussetzungen erfüllt hat. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen; die Nachfrist muß mindestens 14 Tage betragen.
Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Institutionen ausgeliefert haben. Dies gilt nur, sofern wir nicht selbst die Sache dem Besteller an den vereinbarten Ort liefern. In diesem Falle geht dann die Gefahr bei Übergabe der Sache in den Räumen des Käufers an denselben über. Installieren wir die Sache zusätzlich vor Ort, so geht die Gefahr erst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Installation der Sache auf den Käufer über. Diese Regelungen gelten auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Falle frachtfrei zu erfolgen.
Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort bei Erhalt der Ware bzw. nach vollbrachter Leistung ohne jeden Abzug in EURO zu bezahlen. Sind anderslautende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, so sind wir im Verzugsfalle, ab der ersten Zahlungserinnerung, berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 8% vom Rechnungsbetrag zu berechnen. Für Mahnungen behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr pauschal von EUR 15,00 zu erheben.
Skontoabzüge können, sofern nichts anderes vereinbart, nicht vorgenommen werden. Von uns gewährte Rabatte gelten nur dann, wenn alle sonstigen Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Wechsel werden nicht angenommen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Für erbrachte Teilleistungen können Abschlagszahlungen verlangt werden. Diese sind 8 Tage nach Aufforderung ohne jeden Abzug zahlbar. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offenstehende Restbetrag fällig, falls der Käufer mit einer Rate länger als 1 Woche im Rückstand gerät. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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